Umlegung von Grundstücken

Ausgewähltes Gebiet: Alt Rehse

Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch, um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Kataster- und Vermessungsamt / Bodenordnung / Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-2487
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Mitarbeiter

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Telefon: +49 39557087321 4
Fax: 0395 5708765961
Dana Ziebarth
Telefon: +49 39557087448 9
Fax: 0395 5708765961
Alexander Thomas
Telefon: +49 39557087563 0
Fax: 0395 5708765961
Aurel Enders
Telefon: +49 39557087338 4
Fax: 0395 5708765977
Martin Borchert
Telefon: +49 39557087381 1
Fax: 0395 570875940
Marko Holz auf der Haide
Telefon: +49 39557087381 0
Fax: 0395 5708765961
Kathrin Lampe
Telefon: +49 39557087247 5
Fax: 0395 5708765961
Agnes Ehrhardt
Telefon: +49 39557087320 0
Fax: 0395 5708765961
Annette Schmidt
Telefon: +49 39557087566 3
Fax: 0395 5708765961
Gerald Tödter
Telefon: +49 39557087248 7
Fax: 0395 5708765961

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 50
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
Kontakt

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Bebauungsplan

keine

1. Umlegungsanordnung durch den Gemeinderat

2. Umlegungsbeschluss durch die Umlegungsstelle, ortsübliche Bekanntmachung

3. Aufstellen von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis und öffentliche Auslegung

4. Erörterung und Verhandlung mit den Beteiligten

5. Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan (ortsübliche Bekanntmachung, Auszug an alle Beteiligten)

6. Inkrafttreten

7. Vollzug des Umlegungsplanes, Einweisung in den Besitz

Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), das im Baugesetzbuch geregelt ist. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

Alle im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zur sogenannten Umlegungsmasse vereinigt. Jeder Grundstückseigentümer hat einen bestimmten prozentualen Anteil an dieser Masse. Anschließend werden Flächen aus der Umlegungsmasse ausgeschieden, die zum einen als örtliche Verkehrsflächen oder öffentliche Grünflächen festgesetzt sind oder zum anderen als Ausgleichsflächen für den Umweltschutz dienen. Der Rest der Umlegungsmasse bildet nunmehr die Verteilungsmasse. Aus dieser werden den beteiligten Eigentümern, entsprechend ihrem Anteil, zweckmäßig gestaltete (d.h. bebauungsfähige) Grundstücke zugeteilt. Die neuen Grundstücke sollen mindestens den gleichen Verkehrswert und nach Möglichkeit auch in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke liegen.

In einfachen Fällen kann schnell und mit wenig Verwaltungsaufwand eine vereinfachte Umlegung durchgeführt werden.