Auskunft über Alteigentümer, historische Unterlagen auf der Basis der Liegenschaftsdokumentation beantragen

Zur Bearbeitung von Restitutionsansprüchen oder aus Interesse an der Geschichte eines Grundstückes kann auf der Basis der Liegenschaftsdokumentation ein lückenloser Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die Entwicklung eines Grundstückes erbracht werden.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

Antragstellung (am besten persönlich in der Auskunft der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden, ansonsten formlos per E-Mail oder Post), Zusammenstellen der Unterlagen, Versand der Unterlagen und des Gebührenbescheides

Zur Bearbeitung von Restitutionsansprüchen oder aus Interesse an der Geschichte eines Grundstückes kann auf der Basis der Liegenschaftsdokumentation ein lückenloser Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die Entwicklung eines Grundstückes erbracht werden.

Der Nachweis der Eigentümer, getrennt nach den Zeiträumen der jeweiligen Eintragung stützt sich auf folgende Unterlagen, die in den Archiven der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden vorhanden sind:

  • Flurregister aus der Zeit Anfang 1900,
  • Flurbücher (Aufstellung in den 50'er Jahren),
  • Liegenschaftsblätter (Bestandsblätter) und
  • Liegenschaftsbuch.

Die Grundstückshistorie (Wann oder aus welchem anderen Grundstück ist das heutige Grundstück entstanden?) wird auf der Basis folgender Unterlagen recherchiert:

  • Liegenschaftskarten (Flurkarten) aus unterschiedlichen Zeiträumen,
  • dem Vermessungszahlenwerk (Fortführungsrisse),
  • dem Flurregister, den Flurbüchern und Veränderungsnachweisen.