Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Kühlungsborn

Das Liegenschaftskataster weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet.

Die Leistung "Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen" kann für das ausgewählte Gebiet Kühlungsborn online erledigt werden.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Rostock - Sachgebiet Vermessungsstelle/ Katasterbenutzung

August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

1455
18264 Güstrow, Barlachstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3843 755-62999
Fax: +49 3843 755-62800

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen

Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr

Freitag: geschlossen


Hinweis:

Montag, Mittwoch und Freitag nur mit Termin

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Herr Hans-Dieter Reinschütz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Externer OD

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Herr Hans-Dieter Reinschütz
Position: Fachperson für Datenschutz
Kontakt

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid

Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).

Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.

keine

Feedback