Liegenschaftskataster: Auskunft zu Gebäudeinformationen beantragen

Hauskoordinaten und Hausumringe werden aus den Daten des Liegenschaftskatasters abgeleitet.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

  • Für eine landesweite Bereitstellung der Hauskoordinaten und Hausumringe kann das "Downloadportal Geobasisdaten" genutzt werden.
  • Ansonsten:
    • formlose Antragstellung an die zuständige Behörde (Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte),
    • die zuständige Behörde erzeugt das Produkt und
    • versendet das Produkt zusammen mit dem Gebührenbescheid.

Hauskoordinaten und Hausumringe werden aus den Daten des Liegenschaftskatasters abgeleitet und können kostenpflichtig abgegeben werden.