Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Für einen Bauantrag sind Lagepläne zu erstellen, wenn Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Zuständige Stelle ermitteln
Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.
Welchen Ort muss ich eingeben?
Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.
In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:
Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.
Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.
Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden
Kosten
Gebühr nach Zeitaufwand: Für die Erledigung örtlicher und häuslicher Arbeiten je angefangene halbe Arbeitsstunde
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beamte der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher höherer vermessungstechnischer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 58 EUR
- Messtruppführer, Beamte der Laufbahngruppe 2 unterhalb des zweiten Einstiegsamtes (bisher gehobener Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 49 EUR
- vermessungstechnische Fachkräfte, Beamte der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher mittlerer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 40 EUR
- sonstige technische Kräfte, Messgehilfen oder andere entsprechend eingesetzte Hilfskräfte: 30,50 EUR
Anmerkungen:
- Mit der Gebühr sind Fahrkosten, Reisekosten sowie Kosten für den Einsatz geodätischer Instrumente und Arbeitsgeräte abgegolten.
- Reisezeiten zum Messungsobjekt sind wie Arbeitszeiten zu werten.
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Für einen Bauantrag sind Lagepläne von der zuständigen Stelle zu erstellen, wenn
- Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
- Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die zuständige Stelle durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
- § 7 Absatz 2 der Verordnung über Bauvorlagen und bautechnischen Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V)
- Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V)
- Tarifstelle 8.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V)