Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht oder ob Grenzüberbauten vorkommen. Überbauten werden dabei kurz beschrieben.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Vermessung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-6250

Mitarbeiter

Herr Andreas Possekel
Telefon: 03871 722-6251
Position: SB Vermessung
Herr Jan-Erik Krüger
Telefon: 03871 722-6278
Position: SB Vermessung
Herr Roland Mahncke
Telefon: 03871 722-6250
Position: SB Vermessung
Herr Burkhard Schülke
Telefon: 03871 722-6276
Position: SB Vermessung
Herr Ingo Wiedow
Telefon: 03871 722-6254
Position: SB Vermessung

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Eine Grenzbescheinigung kostet:

  • im Zusammenhang mit einer Gebäudeeinmessung und Einmessung von Nutzungsartengrenzen (Tarifstelle 13): 90 EUR oder
  • nach vorhandenen Katasterunterlagen:
    • ohne Ortsbesichtigung: 113 EUR
    • mit Ortsbesichtigung:  226 EUR

Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber

  • auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
  • und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
  • oder ob Grenzüberbauten vorkommen.

Überbauten werden dabei kurz beschrieben.

Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.