Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Jassewitz

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Untere Wasserbehörde

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Herr B. Wiecha
Telefon: +49 3841 3040-6613
Fax: +49 3841 3040-86613
Funktion: Sachbearbeiter Gewässeraufsicht, Kleinkläranlagen, Niederschlagswasser
Frau M. Kniest
Telefon: +49 3841 3040-6610
Fax: +49 3841 3040-86610
Funktion: Fachgebietsleitung Untere Wasserbehörde
Herr D. Behrendt
Telefon: +49 3841 3040-6616
Fax: +49 3841 3040-86616
Funktion: Sachbearbeiter Gewässeraufsicht, Kleinkläranlagen, Niederschlagswasser

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Grevesmühlen
Regionalbahn: Grevesmühlen

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag
  • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

  • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
  • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
  • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

EUR 70,00 bis 15.000,00

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V.
Für die Erteilung der Erlaubnis gilt Tarifstelle 200.1.1 (70 bis 15.000 Euro).

  • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
  • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Wartungsfirmen Kläranlagen

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Nur wenn der jeweilige Abwasserbeseitigungspflichtige durch die untere Wasserbehörde von der Entsorgungspflicht befreit ist, obliegt die Abwasserbeseitigung dem einzelnen Grundstückseigentümer mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten.
Beim Bau einer Abwasseranlage (z.B. Kleinkläranlage) ist zu beachten, dass das Einleiten von Abwasser aus einer Abwasseranlage in ein Gewässer und auch die Versickerung in den Untergrund einen Benutzungstatbestand im Sinne der Wasserhaushaltsgesetz (WHG) darstellt und einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde bedarf. Die Erlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Die Errichtung der Kleinkläranlage ist nicht anzeigepflichtig, sondern für die damit in Verbindung stehende Gewässerbenutzung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.