Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Adamshof

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Wasserwirtschaft und Gewässerschutz

Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz), Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-2514
Fax: +49 395 57087-65966

Mitarbeiter

Cornelia Hödl
Telefon: +49 39557087322 8
Fax: 0395 5708765966
Annett Andreas
Telefon: +49 39557087561 6
Fax: 0395 5708765966
Carsten Grundtmann
Telefon: +49 39557087432 4
Fax: 0395 5708765966
Stefanie Süß
Telefon: +49 39557087251 2
Fax: 0395 5708765966
Annett Sohr
Telefon: +49 39557087253 5
Fax: 0395 5708765966
Madlen Werner
Telefon: +49 39557087252 9
Fax: 0395 5708765966
Dagmar Puls
Telefon: +49 39557087251 4
Fax: 0395 5708765966
Toni Hauck
Telefon: +49 39557087322 9
Fax: 0395 5708765966
Birgit Littwin
Telefon: +49 39557087323 7
Fax: 0395 5708765966
René Peters
Telefon: +49 39557087253 2
Fax: 0395 5708765966
Marina Keppel
Telefon: +49 39557087432 5
Axel Schwemer
Telefon: +49 39557087434 8
Torsten Rogalski
Telefon: +49 39557087435 7
Rainer Porep
Telefon: +49 39557087513 6
Kerstin Seep
Telefon: +49 39557087434 4
Fax: 0395 5708765966
Antje Schmidt
Telefon: +49 39557087215 3
Andy Purlinski
Telefon: +49 39557087253 6
Christiane Peters
Telefon: +49 39557087251 5
Fax: 0395 5708765966
Lukas Hintze
Telefon: +49 39557087295 4
Fax: 0395 5708765966
Uta Martin
Telefon: +49 39557087434 7
Fax: 0395 5708765966
Henry Eggert
Telefon: +49 39557087432 9
Fax: 0395 5708765966
Angela Bengelsdorf
Telefon: +49 39557087252 7
Fax: 0395 5708765966
Jana Schade
Telefon: +49 39557087434 6
Fax: 0395 5708765966
Thomas Munkelberg
Telefon: +49 39557087295 2
Fax: 0395 5708765966

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 50
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag
  • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

  • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
  • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
  • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

- Grundstück welches nicht an die zentrale öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann

EUR 70,00 bis 15.000,00

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V.

Für die Erteilung der Erlaubnis  gilt nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz  die Tarifstelle 200.1.1 (70 bis 15.000 Euro).

  • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
  • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

- Überprüfung der Nichtanschlussfähigkeit

- Überprüfung Zulässigkeit der beantragten Anlage

- ggf. Beteiligung Denkmalschutz, Naturschutz, Grundwasserschutz,  Wasser- und Bodenverband

- Erteilung der Erlaubnis

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.