Maßnahmen gegen Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen Informationserteilung

Ausgewähltes Gebiet: Klützer Winkel

Zwei- bis mehrjährige, krautige und von Juli bis September blühende Pflanze - die sogenannte Herkulesstaude, die aber keine Staude ist, auch als Riesenbärenklau bekannt...

Ihre zuständige Stelle

Amt Klützer Winkel
Fachbereich IV - Bauwesen

Schloßstraße 1
23948 Klütz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038825 393-0
Fax: 038825 393-710
Fax: 038825 393-19
Papierfax

Mitarbeiter

Bauamt
Telefon: 038825 393-400
Fax: 038825 393-710

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

Mi. 09:00 – 12:00 Uhr

Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr

Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro)

Hinweis:

Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,

aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach
vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin).

Persönliche Termine können
- telefonisch unter 038825/393-0
- per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de
oder hier Online vereinbart werden.

Parkplätze

Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Zwei- bis mehrjährige, krautige und von Juli bis September blühende Pflanze - die sogenannte Herkulesstaude, die aber keine Staude ist, auch als Riesenbärenklau bekannt. Ursprungsregion: Kaukasus. Wegen ihrer Größe (bis 3,50 m) und der großen weißen Dolde ist sie zwar schön anzusehen, aber auch giftig. Seit einigen Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Doldenblüten rasant aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen und an Uferrandstreifen. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zu 50.000 Samen, die bis zu 10 Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen. Um die Pflanze konsequent zurück zu drängen, ist es notwendig, auch die Bestände auf privatem Grund zu bekämpfen, da sie sich sonst von dort wieder ausbreiten können. Es ist also die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger gefragt und es wird appelliert an die Eigentümer von betroffenen Privatgrundstücken, sich der Beseitigung des Riesenbärenklau anzunehmen.

Vorsorge:

  • Ausbringungsverzicht (Gartenabfälle, Imker u.a.) und Ausbreitungseinschränkung (Fließgewässer, Kompostabfälle u.a.)
  • Aufklärung und Information (Flyer, Schulung)

Schutzmaßnahmen:

Folgende Maßnahmen sind bei der Bekämpfung des Riesenbärenklau einzuhalten, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen:

  • Schutzkleidung ist unbedingt notwendig (Handschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrille und ggf. Atemschutz).
  • Pflanzen nach Möglichkeit bei bedecktem Himmel, Regenwetter und nur schwachem Wind oder in der Dämmerung entfernen.
  • Gesicht und Hände sollten zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.
  • Verwechslung mit anderen Pflanzenarten (Erz-Engelwurz) ausschließen (Naturschutzbehörde).

Bekämpfungsmethoden:

Die Bekämpfung der Herkulesstaude ist langwierig und arbeitsintensiv. Deshalb sollte man die Bekämpfung außerhalb des eigenen Gartens auf Gemeindeebene gemeinsam mit Fachleuten durchführen. Folgende Bekämpfungsmöglichkeiten gibt es:

  • Jäten der Sämlinge im zeitigen Frühjahr, der jungen Pflanzen im Frühjahr/Herbst
  • Fräsen oder Pflügen der Pflanzen im Frühjahr, wenn das Wachstum gerade beginnt, und Herausziehen der Wurzelstöcke
  • Abstechen des obersten Wurzelstocks mit scharfem Spaten ca. 15 cm unter der Bodenoberfläche im zeitigen Frühjahr (bis April) und im Herbst
  • Abschneiden der Samenstände vor der Samenreife ab Mitte Juli (Vorsicht vor Pflanzensaftspritzern). Dabei muss ein Abfallen der Samen vermieden werden, weil diese nachreifen. Absterben der Mutterpflanze ab Herbst
  • Beweiden: kurzfristig durch Schweine (Fresen auch Wurzeln, kleine Bestände), mehrjährig mit Schafen, Ziegen und dunkelhäutiger Rassen bei größeren Beständen

Empfehlenswert unter Bedingungen:

  • Ausgraben einzelner Pflanzen (bis 200 Expl.) im Frühjahr
  • Abschneiden der Blütenstände während der Vollblüte (zu früh führt zur Neubildung)
  • Mahd: Auf größeren zusammenhängenden Flächen eignet sich die Mahd der Pflanzen (Höhe 0,5 - 1 m). Damit beginnt man am besten kurz vor der Blüte. Zu diesem Zeitpunkt schwächt man die Pflanze am meisten. Allerdings muss die Mahd, einmal angefangen, ca. 6 - 8 mal/a zu Beginn und in der Blüte oder 5 - 6 mal im Abstand von jeweils 10 Tagen wiederholt werden, da die Art bereits 14 Tage nach der Mahd, teilweise in weniger als 10 cm Höhe, wieder Blüten ausbildet.

Nicht empfehlenswert:

  • Herbizidanwendungen und andere Chemikalien: große Risiken durch Umweltwirkungen (Begleitflora, Amphibien, Menschen in der Umgebung, Abtransport in Gewässer etc.)

Kontrolle:

  • Zu einer dauerhaften Entfernung gehören auch mehrjährige Nachkontrollen ab dem Frühjahr, denn der Samen kann noch im Boden sein und Jahre später erst auskeimen. Kombinierte Verfahren wie unter Bekämpfung angegeben. Dichte Grasnarben verhindern, dass die am Boden liegenden Samen nicht zum Keimen kommen.

Entsorgung:

  • Gewerbliche Kompostierung insbesondere der Dolden und der ganzen Pflanzen
  • Gewerbliches Verbrennen insbesondere der Dolden und der ganzen Pflanzen