Betreuungsverfügung beglaubigen lassen

Ausgewähltes Gebiet: Altstadt

Sie können sich die Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Sonstige Leistungen und soziale Hilfen

Rostocker Straße 76
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau S. Wulff
Telefon: +49 3841 3040-5054
Fax: +49 3841 3040-85054
Funktion: Sachbearbeiterin Betreuungsbehörde
Frau A.-S. Pude
Telefon: +49 3841 3040-5055
Fax: +49 3841 3040-85055
Funktion: Sachbearbeiterin Betreuungsbehörde
Frau S. Heß
Telefon: +49 3841 3040-5059
Fax: +49 3841 3040-85059
Funktion: Sachbearbeiterin Betreuungsbehörde
Herr A. Kuessner
Telefon: +49 3841 3040-5068
Fax: +49 3841 3040-85068
Funktion: Sachbearbeiter Schuldnerberatung
Frau S. Suhrbier
Telefon: +49 3841 3040-5053
Fax: +49 3841 3040-85053
Funktion: Sachbearbeiterin Betreuungsbehörde
Frau U. Günther
Telefon: +49 3841 3040-5051
Fax: +49 3841 3040-85051
Funktion: Sachbearbeiterin Betreuungsbehörde
Frau J. Plagemann
Telefon: +49 3841 3040-5050
Fax: +49 3841 3040-85050
Funktion: Fachgebietsleitung Sonstige Leistungen und soziale Hilfen

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Malzfabrik in Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen

Wismar Hauptbahnhof
Regionalbahn: Wismar Hauptbahnhof

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Betreuungsbehörde erhält für eine Beglaubigung eine Gebühr von EUR 10,00.

  • Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
  • Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
  • Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.

Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.

Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.

Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Die öffentliche Beglaubigung kann jedoch eine notarielle Beurkundung nicht in allen Fällen ersetzen. 

Tipp: Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.