Einschulungsuntersuchung durchführen

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FG Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 12 63
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-5311

Mitarbeiter

Frau Simone Rohde
Telefon: 03871 722-5318
Position: Sachbearbeiterin
Frau Dr. Mascha Pohlmann
Telefon: 03871 722-5314
Position: Ärztin
Frau Christin Schäfer
Telefon: 03871 722-5383
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ivonne Turban
Telefon: 03871 722-5316
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sandra Schiebe
Telefon: 03871 722-5315
Position: Angestellte im medizinisch-technische Dienst
Frau Dipl.-Med. Ute Bluhm
Telefon: 03871 722-5310
Position: Kinder- und Jugendärztin
Frau Franziska Mellmann
Telefon: 03871 722-5327
Position: Assisten/in Zahnärztl. Dienst
Frau Petra Oettle
Telefon: 03871 722-5317
Position: Sachbearbeiterin
Frau Aylin Kniggendorf
Telefon: 03871 722-5312
Position: Angestellte im medizinisch-technischen Dienst
Frau Diana Timmermans
Telefon: 03871 722-5382
Position: Sachbearbeiterin
Herr Dr. Gerhard Possekel
Telefon: 03871 722-5313
Position: Arzt

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

keine

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
1. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
3. Gesetz zur Änderung des ÖGDG M-V
Schulgesundheitspflege-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Rechtsvorschriften finden Sie unter www.landesrecht-mv.de in der jeweils aktuellen Fassung.