Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen (U-Untersuchungen U 1 bis U 9 und Jugendgesundheitsuntersuchung J 1)

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

U-Untersuchungen Die Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FG Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 12 63
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-5311

Mitarbeiter

Frau Simone Rohde
Telefon: 03871 722-5318
Position: Sachbearbeiterin
Frau Dr. Mascha Pohlmann
Telefon: 03871 722-5314
Position: Ärztin
Frau Christin Schäfer
Telefon: 03871 722-5383
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ivonne Turban
Telefon: 03871 722-5316
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sandra Schiebe
Telefon: 03871 722-5315
Position: Angestellte im medizinisch-technische Dienst
Frau Dipl.-Med. Ute Bluhm
Telefon: 03871 722-5310
Position: Kinder- und Jugendärztin
Frau Franziska Mellmann
Telefon: 03871 722-5327
Position: Assisten/in Zahnärztl. Dienst
Frau Petra Oettle
Telefon: 03871 722-5317
Position: Sachbearbeiterin
Frau Aylin Kniggendorf
Telefon: 03871 722-5312
Position: Angestellte im medizinisch-technischen Dienst
Frau Diana Timmermans
Telefon: 03871 722-5382
Position: Sachbearbeiterin
Herr Dr. Gerhard Possekel
Telefon: 03871 722-5313
Position: Arzt

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis

U-Untersuchungen

Die Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden.

U- Untersuchungen werden in der Regel von Kinder- und Jugendärzten oder von Hausärzten durchgeführt.

Wurden die U-Untersuchungen U3 bis U 9 nicht in Anspruch genommen, erhalten die Personensorgeberechtigten ein Erinnerungsschreiben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V (Servicestelle).

Nimmt ein Kind trotz der Erinnerung nicht an der U-Untersuchung innerhalb der festgelegten Toleranzgrenzen teil, so meldet die Servicestelle dem zuständigen Gesundheitsamt unter Bezeichnung der nicht durchgeführten Untersuchung die entsprechenden Daten.

Kinder- und Jugendärztliche Beratungen durch das Gesundheitsamt im Rahmen des Erinnerungsverfahrens gemäß § 15 b ÖGDG M-V

  • Beratung über Förder-, Hilfe- und Therapiemaßnahmen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche sowie Koordinierung der Maßnahmen bei Vorliegen von Fehlentwicklungen und Gesundheitsstörungen
  • Angebot der aufsuchenden Hilfe zur Verbesserung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern
  • Im Rahmen der Untersuchungen und Beratungen kann die Kontrolle des Impfausweises erfolgen und eine Impfempfehlung ausgesprochen werden.

Jugendgesundheitsuntersuchung J 1

Die Jugendgesundheitsuntersuchung dient der Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Insbesondere wird auch beabsichtigt, durch Früherkennung psychischer und psychosozialer Risikofaktoren eine Fehlentwicklung in der Pubertät zu verhindern. Darüber hinaus sind individuell auftretende gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen. Über die hierdurch vermittelte gesundheitliche Gefährdung ist der Jugendliche frühzeitig aufzuklären.
Die Jugendgesundheitsuntersuchung wird in der Regel von Kinder- und Jugendärzten oder von Hausärzten durchgeführt.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (Servicestelle) wirkt auf eine vermehrte Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchungen hin, in dem es die Sorgeberechtigte und/oder den Sorgeberechtigten schriftlich über die Jugendgesundheitsuntersuchung informiert und anregt, das Kind daran teilnehmen zu lassen. Dabei soll auch über die altersentsprechenden Impfangebote informiert werden.