Unterstützung von Menschen und deren Angehörigen mit psychischen Erkrankungen

Ausgewähltes Gebiet: Altstadt

Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst

Rostocker Straße 76
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau C. Paaschburg
Telefon: +49 3841 3040-5326
Fax: +49 3841 3040-5399
Funktion: Psychologin M. Sc.
Frau K. Taubensee
Telefon: +49 3841 3040-5322
Fax: +49 3841 3040-85322
Funktion: Sozialarbeiterin; Bereich Wismar
Frau A. Dellin
Telefon: +49 3841 3040-5370
Fax: +49 3841 3040-85370
Funktion: Sozialarbeiterin Sozialpsychatrischer Dienst; Bereich Wismar
Frau A. Ehlers
Telefon: +49 3841 3040-5327
Fax: +49 3841 3040-85327
Funktion: Diplom-Psychologin
Herr C. Bräunig
Telefon: +49 3841 3040-5325
Fax: +49 3841 3040-85325
Funktion: Sozialarbeiter Sozialpsychiatrischer Dienst; Bereich Gadebusch
Frau M. Schumacher
Telefon: +49 3841 3040-5321
Fax: +49 3841 304085321
Funktion: Fachgebietsleitung Sozialpsychiatrischer Dienst, Diplom-Psychologin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Herr J. Haack
Telefon: +49 3841 3040-5328
Fax: +49 3841 3040-85328
Funktion: Sozialarbeiter Sozialpsychiatrischer Dienst; Bereich Dorf Mecklenburg/Lübstorf
Frau V. Bremer
Telefon: +49 3841 3040-5323
Fax: +49 3841 3040-85323
Funktion: Sozialarbeiterin Sozialpsychiatrischer Dienst; Bereich Neukloster/Poel

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Impfsprechstunde:
donnerstags 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr nach vorheriger Anmeldung

E-Mail: amtsarzt@nordwestmecklenburg.de oder ga@nordwestmecklenburg.de
Fax: 03841 3040-85399

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

  • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung

sowie

  • eine Einschränkung der Teilhabe.

Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

  • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
  • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
  • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

  • das Wohnen
  • die Finanzen 
  • die Haushaltsführung
  • die Freizeitgestaltung
  • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Elternschaft

Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.

Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.