Unterstützung von Menschen und deren Angehörigen mit psychischen Erkrankungen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Rehse

Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

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Zur Auswahl aus der Liste

Die hier aufgeführten zuständigen Stellen werden anhand des Kartenausschnitts gefiltert. Ist keine zuständige Stelle im Kartenausschnitt sichtbar werden alle verfügbaren, zuständigen Stellen in der Liste aufgeführt.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

  • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung

sowie

  • eine Einschränkung der Teilhabe.

Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

  • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
  • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
  • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

  • das Wohnen
  • die Finanzen 
  • die Haushaltsführung
  • die Freizeitgestaltung
  • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Elternschaft

Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.

Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Unterstützung bietet im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der Gemeindepsychiatrische Verbund im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Weitere Informationen: https://gpv-mse.de