Bauvorlagen

Ausgewähltes Gebiet: Binz, Ostseebad

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.

Ihre zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Planen und Bauen

Jasmunder Str. 11
18609 Binz, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038393 374-0
Fax: 038393 2389

Mitarbeiter

Herr Daniel Hartlieb
Telefon: 038393 374
Fax: 038393 2389
Position: Sachbearbeiter
Frau Lisa Baumann
Telefon: 038393 374-51
Fax: 038393 2389
Position: Sachbearbeiterin
Frau Laura Danckwardt
Telefon: 038393 374-58
Fax: 038393 2389
Position: Sachbearbeiterin
Frau Maria Klett
Telefon: 038393 374-53
Fax: 038393 2389
Position: Sachbearbeiterin
Herr Andre Schruff
Telefon: 038393 374-60
Fax: 038393 2389
Position: Sachbearbeiter
Frau Romy Guruz
Telefon: 038393 374-55
Fax: 038393 2389
Position: Leiterin

Öffnungszeiten

  • Di   09:00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr
  • Do  09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Es sind die öffentlich bekannt gemachten Bauformulare (Vordrucke für Bauanträge oder für Anzeigen nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern) zu verwenden.

Diese sind abrufbar unter:

In einigen Städten und Gemeinden können Bauantragsverfahren bereits vollständig digital abgewickelt werden. Falls nicht, können Sie die unten aufgeführten Formulare aus dem Formularservice Mecklenburg-Vorpommern an Ihrem Computer online ausfüllen, lokal speichern und als PDF-Datei ausdrucken und versenden.

Neben dem Bauantrag sind Bauvorlagen zu fertigen, näheres dazu ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung.

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Dies gilt auch für die Unterlagen von Vorhaben, die in der Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde einzureichen sind.

Welche Bauvorlagen im Einzelnen erforderlich sind, ergibt sich aus der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen.