Bauvorlagen

Ausgewähltes Gebiet: Dömitz-Malliß

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Dömitz-Malliß - Fachbereich Bau, Liegenschaften und Friedhof

Slüterplatz 2
19303 Dömitz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038758 316-0
Fax: 038758 316-55

Mitarbeiter

Herr Schwenk
Telefon: 038758 316-60
Fax: 038758 316-55
Position: Fachbereichsleitung

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:30 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr

Hinweis:

Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:

Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.

Parkplätze

Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 6
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Es sind die öffentlich bekannt gemachten Bauformulare (Vordrucke für Bauanträge oder für Anzeigen nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern) zu verwenden.

Diese sind abrufbar unter:

In einigen Städten und Gemeinden können Bauantragsverfahren bereits vollständig digital abgewickelt werden. Falls nicht, können Sie die unten aufgeführten Formulare aus dem Formularservice Mecklenburg-Vorpommern an Ihrem Computer online ausfüllen, lokal speichern und als PDF-Datei ausdrucken und versenden.

Neben dem Bauantrag sind Bauvorlagen zu fertigen, näheres dazu ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung.

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Dies gilt auch für die Unterlagen von Vorhaben, die in der Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde einzureichen sind.

Welche Bauvorlagen im Einzelnen erforderlich sind, ergibt sich aus der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen.