Namensgebung - Beratung
Die Wahl eines (neuen) Namens kann durch verschiedene familienrechtliche Ereignisse (Geburt, Ehe, Adoption) oder durch die Änderung der persönlichen Verhältnisse (Einreise...
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Ueckermünde Stadt
Standesamt
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Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
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Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Bahn
Regionalbahn:
RE3, RE4, RE5
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
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17373 Ueckermünde, Stadt SeebadEntfernung zu Ueckermünde, Stadt Seebad: ca. 0 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Anwendungsfall sind unterschiedliche Unterlagen beizubringen.
In der Regel sind allerdings all diejenigen Unterlagen beizubringen, welche die bisherige Namensführung wiedergeben beziehungsweise aus denen sich die abzuleitende Namensführung ergibt (z. B. Geburts- und Eheurkunden). Zudem ist grundsätzlich auch die Identifizierung des Antragstellers durch Personalausweis, Pass oder Ähnliches erforderlich.
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung keine Gebühren an.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Wahl eines (neuen) Namens kann durch verschiedene familienrechtliche Ereignisse (Geburt, Ehe, Adoption) oder durch die Änderung der persönlichen Verhältnisse (Einreise nach Deutschland, Änderung der Staatsangehörigkeit, Probleme mit dem bisher geführten Namen) erforderlich werden. Je nach Anwendungsfall ist eine freie oder begrenzte Wahl eines oder mehrerer Namen möglich. Ebenso ist die Anwendung ausländischen Rechts zu beachten beziehungsweise wählbar.
Eine Beratung sollte daher grundsätzlich nur von den hierzu geschulten Mitarbeitern des Standesamtes oder der Namensänderungsbehörde vorgenommen werden, da oft nur eine einmalige Erklärung gestattet ist und spätere Änderungen nicht möglich sind und gegebenenfalls auch Auswirkungen auf andere Familienmitglieder (wie später geborene Kinder) berücksichtigt werden sollten.
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB)
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
- Landespersonenstandsausführungsgesetz
- Lebenspartnerschaftsgesetz
- Bundesvertriebenengesetz
- Minderheitennamensänderungsgesetz
- Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
- Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
- Namensänderungszuständigkeitsverordnung
- Transsexuellengesetz