Namensgebung - Beratung

Ausgewähltes Gebiet: Dömitz-Malliß

Die Wahl eines (neuen) Namens kann durch verschiedene familienrechtliche Ereignisse (Geburt, Ehe, Adoption) oder durch die Änderung der persönlichen Verhältnisse (Einreise...

Ihre zuständige Stelle

Amt Dömitz-Malliß - Standesamt

Slüterplatz 2
19303 Dömitz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038758 316-0
Fax: 038758 316-55

Mitarbeiter

Frau Harnack
Telefon: 038758 316-36
Fax: 038758 316-55
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:30 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr

Hinweis:

Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:

Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.

Parkplätze

Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 6
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Je nach Anwendungsfall sind unterschiedliche Unterlagen beizubringen.

In der Regel sind allerdings all diejenigen Unterlagen beizubringen, welche die bisherige Namensführung wiedergeben beziehungsweise aus denen sich die abzuleitende Namensführung ergibt (z. B. Geburts- und Eheurkunden). Zudem ist grundsätzlich auch die Identifizierung des Antragstellers durch Personalausweis, Pass oder Ähnliches erforderlich.

In der Regel fallen für die Beratung keine Gebühren an.

Die Wahl eines (neuen) Namens kann durch verschiedene familienrechtliche Ereignisse (Geburt, Ehe, Adoption) oder durch die Änderung der persönlichen Verhältnisse (Einreise nach Deutschland, Änderung der Staatsangehörigkeit, Probleme mit dem bisher geführten Namen) erforderlich werden. Je nach Anwendungsfall ist eine freie oder begrenzte Wahl eines oder mehrerer Namen möglich. Ebenso ist die Anwendung ausländischen Rechts zu beachten beziehungsweise wählbar.

Eine Beratung sollte daher grundsätzlich nur von den hierzu geschulten Mitarbeitern des Standesamtes oder der Namensänderungsbehörde vorgenommen werden, da oft nur eine einmalige Erklärung gestattet ist und spätere Änderungen nicht möglich sind und gegebenenfalls auch Auswirkungen auf andere Familienmitglieder (wie später geborene Kinder) berücksichtigt werden sollten.

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB)
  • Personenstandsgesetz
  • Personenstandsverordnung
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
  • Landespersonenstandsausführungsgesetz
  • Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Bundesvertriebenengesetz
  • Minderheitennamensänderungsgesetz
  • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
  • Namensänderungszuständigkeitsverordnung
  • Transsexuellengesetz