Sorgeerklärung - Beurkundung

Ausgewähltes Gebiet: Albrechtshof

Sind Sie als Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht Ihnen seit dem 19. Mai 2013 die elterliche Sorge gemeinsam zu.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss

Werkstraße 2
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 3040-5101
Fax: 03841 3040-5199

Mitarbeiter

Frau A. Gromulies
Telefon: +49 3841 3040-5125
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnungen und -beratungen
Frau K. Kraack
Telefon: +49 3841 3040-5119
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung
Frau C. Brauer
Telefon: +49 3841 3040-5121
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung
Frau D. Lawal
Telefon: +49 3841 3040-5133
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung
Frau J. Betker
Telefon: +49 3841 3040-5124
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung
Frau C. Bartelt
Telefon: +49 3841 3040-5123
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsberechnung und -beratung

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Für Beurkundungen ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Geburtsurkunde des Kindes oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
  • Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
  • Personalausweis oder Reisepass

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Vor dem Besuch im Jugendamt wird angeraten sich vorher telefonisch anzumelden.

  • Die Vaterschaft muss rechtswirksam anerkannt sein.
  • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Die Mutter hatte bisher das alleinige Sorgerecht (falls die Sorgeerklärung erst nach der Geburt abgegeben wird).
  • Die Eltern sind volljährig oder ihre gesetzlichen Vertreter stimmen der Sorgeerklärung zu.
  • Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.
  • Beurkundungen beim Notar sind gebührenpflichtig.
  • Lassen Sie sich vor der Abgabe einer Sorgeerklärung über die Rechte und Pflichten aufklären - zum Beispiel durch das Jugendamt oder den beurkundenden Notar.
  • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen.
  • Sie müssen beide persönlich zur Beurkundung beim Jugendamt oder im Notariat erscheinen.
  • Der Notar oder der Mitarbeiter des Jugendamtes prüft Ihre Unterlagen und beurkundet die von beiden Elternteilen abzugebende Sorgeerklärung.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Vor einem Besuch beim Jugendamt ist in der Regel eine telefonische Kontaktaufnahme sinnvoll.

Sind Sie als Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht Ihnen seit dem 19. Mai 2013 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn Sie erklären, dass Sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärungen), wenn Sie einander heiraten oder soweit Ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Eine solche Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei jedem Jugendamt der Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes oder gegen Gebühr bei einem Notar / einer Notarin veranlassen.

Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben.

HINWEIS: Soweit noch nicht geschehen, können Sie auch die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der gemeinsamen Sorge vor dem Jugendamt erklären.