Sorgeerklärung - Beurkundung

Ausgewähltes Gebiet: Augusthof

Sind Sie als Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht Ihnen seit dem 19. Mai 2013 die elterliche Sorge gemeinsam zu.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Unterhaltsangelegenheiten / Beurkundung / Vormundschaft

An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-5694
Fax: +49 395 57087-65957

Mitarbeiter

Ute Ribitzki
Telefon: +49 39557087533 3
Fax: 0395 5708765957
Ulrike Siedel
Telefon: +49 39557087519 1
Fax: 0395 5708765957
Sandra Bartz
Telefon: +49 39557087515 0
Fax: 0395 5708765957
Carina Voß
Telefon: +49 39557087442 3
Fax: 0395 5708765957
Andrea Krüger
Telefon: +49 39557087515 1
Fax: 0395 5708765957
Anja Müller
Telefon: +49 39557087523 6
Fax: 0395 5708765957
Kerstin Druse
Telefon: +49 39557087442 2
Fax: 0395 5708765957
Christian Brozio
Telefon: +49 39557087522 8
Fax: 0395 5708765957
Katrin Goertz-Appelhagen
Telefon: +49 39557087236 6
Fax: 0395 5708765957
Susanne Fencik
Telefon: +49 39557087236 5
Fax: 0395 5708765957
Luise Lehmann
Telefon: +49 39557087517 7
Diana Wolff
Telefon: +49 39557087443 7
Fax: +49 395 5708765957
Martin Köppen
Telefon: +49 39557087569 4
Fax: 0395 5708765957
Cornelia Grosch
Telefon: +49 39557087236 4
Fax: 0395 5708765957
Sabine Rißer
Telefon: +49 39557087442 0
Fax: 0395 5708765957
Sandra Kobs
Telefon: +49 39557087212 7

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Kostenfrei

Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Deutsche Rentenversicherung
Bus: 22
Bus: 2

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Geburtsurkunde des Kindes oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
  • Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Vaterschaft muss rechtswirksam anerkannt sein.
  • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Die Mutter hatte bisher das alleinige Sorgerecht (falls die Sorgeerklärung erst nach der Geburt abgegeben wird).
  • Die Eltern sind volljährig oder ihre gesetzlichen Vertreter stimmen der Sorgeerklärung zu.
  • Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.
  • Beurkundungen beim Notar sind gebührenpflichtig.
  • Lassen Sie sich vor der Abgabe einer Sorgeerklärung über die Rechte und Pflichten aufklären - zum Beispiel durch das Jugendamt oder den beurkundenden Notar.
  • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen.
  • Sie müssen beide persönlich zur Beurkundung beim Jugendamt oder im Notariat erscheinen.
  • Der Notar oder der Mitarbeiter des Jugendamtes prüft Ihre Unterlagen und beurkundet die von beiden Elternteilen abzugebende Sorgeerklärung.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Beide Elternteile müssen persönlich zur Beurkundung beim Jugendamt vorsprechen. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung. Die Urkundsperson prüft Ihre Unterlagen und fertigt die Urkunde aus.

Sind Sie als Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht Ihnen seit dem 19. Mai 2013 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn Sie erklären, dass Sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärungen), wenn Sie einander heiraten oder soweit Ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Eine solche Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei jedem Jugendamt der Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes oder gegen Gebühr bei einem Notar / einer Notarin veranlassen.

Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben.

HINWEIS: Soweit noch nicht geschehen, können Sie auch die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der gemeinsamen Sorge vor dem Jugendamt erklären.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Durch die Beurkundung wird das bisher allein durch die Mutter ausgeübte Sorgerecht zu gleichen Teilen auf beide Elternteile übertragen.