Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen

Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.

Die Leistung "Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen" kann für das ausgewählte Gebiet Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen online erledigt werden.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
61/63.02 Fachgebiet Denkmalschutz und Bautechnik

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen-Land

Weitere Anschriften

Postanschrift

1565
23970 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Herr S. Güll
Telefon: +49 3841 3040-6312
Fax: +49 3841 3040-86312
Position: Fachgebietsleitung Denkmalschutz und Bautechnik
Raumnummer: 1.205
Frau M. Barkenhoev
Telefon: +49 3841 3040-6351
Fax: +49 3841 3040-86351
Position: Sachbearbeiterin Baulasten/Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Raumnummer: 2.213
Frau M. Fiedler
Telefon: +49 3841 3040-6327
Fax: +49 3841 3040-86327
Position: Sachbearbeiterin Baulasten/Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Raumnummer: 2.213

Öffnungszeiten

Montag: nur mit Termin
Dienstag: 09.00 Uhr-12.00 Uhr und 13.00 Uhr-16.00 Uhr
Mittwoch: nur mit Termin
Donnerstag: 09.00 Uhr-12.00 Uhr und 13.00 Uhr-18.00 Uhr
Freitag: nur mit Termin

Hinweis zur Terminvereinbarung: Termine können telefonisch vereinbart werden.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

DB
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof


Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks

Verwaltungsgebühr

15,00 - 100,00 EUR
je Grundstück für den Auszug aus dem Baulastverzeichnis oder die schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht

Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

keine

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).

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