Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Ausgewähltes Gebiet: Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Nordwestmecklenburg
61/63.02 Fachgebiet Denkmalschutz und Bautechnik
Börzower Weg 3
23936
Grevesmühlen-Land
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
1565
23970
Wismar, Hansestadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: nur mit Termin
Dienstag: 09.00 Uhr-12.00 Uhr und 13.00 Uhr-16.00 Uhr
Mittwoch: nur mit Termin
Donnerstag: 09.00 Uhr-12.00 Uhr und 13.00 Uhr-18.00 Uhr
Freitag: nur mit Termin
Hinweis zur Terminvereinbarung: Termine können telefonisch vereinbart werden.
Parkplätze
Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
DB
Regionalbahn:
Grevesmühlen Bahnhof
Bus:
Malzfabrik Grevesmühlen
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise
Voraussetzungen
Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks
Kosten
Verwaltungsgebühr
Verfahrensablauf
Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).