Kraftfahrzeug: bei Halterwechsel abmelden

Ausgewähltes Gebiet: Stavenhagen

Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz, Residenzstadt

Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz, Residenzstadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-3700
Fax: +49 395 57087-63700
Regionalstandort Neustrelitz

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Anzahl: 50
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Landratsamt
Bus: 1+3

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Schnellnavigation/Datenschutz/

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung wird durch Entfernen der Abdeckung ein entsprechender Hinweis freigelegt.
  • Amtliche(s) Kennzeichen
  • Verbleibserklärung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • formlose Verbleibserklärung

Für Online-Außerbetriebsetzung zusätzlich:

  • Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
  • Ab dem 01. November 2010 ausgestellte Personalausweise besitzen eine Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt). Um diese nutzen zu können, muss sie auf dem Personalausweis freigeschaltet sein.
  • Kartenlesegerät

Es fallen gegebenenfalls Gebühren und Auslagen an, deren Höhe sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr bemisst. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Es können weitere Kosten z. B. für Kennzeichenreservierung etc. anfallen.

  • Beantragen der Außerbetriebsetzung
  • Abgeben der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Kennzeichen zum Zweck der Wiederinbetriebnahme reservieren lassen
  • Verbleibserklärung über das Fahrzeug abgeben
  • entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I zurückerhalten

Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Seit dem 01.01.2015 können Fahrzeuge auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein elektronischer Personalausweis mit Signaturfunktion und dass auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sich bereits die neuen freilegbaren Sicherheitscodes befinden.

Diese Plaketten und die neuen Fahrzeugscheinmuster werden ab 01.01.2015 bei jedem Zulassungsvorgang (soweit erforderlich) ausgegeben.

Die Außerbetriebsetzung über das Internet können Sie i.d.R. über die Internetseite Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde veranlassen.