Studienbeitrag bezahlen
An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einzelne Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden, indem sie allgemeine Studiengebühren...
Ihre zuständige Stelle
Hochschule Stralsund
Zur Schwedenschanze 15
18435
Stralsund, Hansestadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Universität Rostock
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Hochschule Wismar
23966 Wismar, Hansestadt
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Universität Greifswald
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
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Hochschule Neubrandenburg
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Hochschule für Musik und Theater Rostock
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einzelne Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden, indem sie allgemeine Studiengebühren beziehungsweise Studienbeiträge erheben. In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit von den Studierenden an den staatlichen Hochschulen keine Studiengebühren erhoben.
Für bestimmte Verwaltungsdienstleistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen können die Hochschulen angemessene Gebühren, Beiträge oder Entgelte erheben. Ob und in welcher Höhe diese erhoben werden, erfragen Sie bei der jeweiligen Hochschule.
Für die Studierendenschaften der Hochschulen und für die Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern werden Studierendenbeiträge erhoben. Die Höhe des Beiträge ("Semesterbeitrag") werden in den jeweiligen Beitragsordnungen geregelt.