Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen
Wenn Ihnen der genaue Grenzverlauf Ihres Grundstückes nicht bekannt ist, können Sie eine Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Roland Hiltscher
Flörkestr. 39
19370
Parchim, Stadt
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Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Frau
Helen
Schiejok
Position:
Fachperson für Datenschutz
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Frank Wagner
19053 Schwerin, LandeshauptstadtEntfernung zu Medewege: ca. 0 km
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Sc. Tatjana Wagner
19053 Schwerin, LandeshauptstadtEntfernung zu Medewege: ca. 0 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jörg Neiseke
19055 Schwerin, LandeshauptstadtEntfernung zu Medewege: ca. 0 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Lübcke
19061 Schwerin, LandeshauptstadtEntfernung zu Medewege: ca. 0 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Thomas Harnisch
19053 Schwerin, LandeshauptstadtEntfernung zu Medewege: ca. 0 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek
19061 Schwerin, LandeshauptstadtEntfernung zu Medewege: ca. 0 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Torsten Meißner
19073 WittenfördenEntfernung zu Medewege: ca. 6 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Bannuscher
19073 WittenfördenEntfernung zu Medewege: ca. 6 km
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Natalia Brim
19075 PampowEntfernung zu Medewege: ca. 8 km
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Beatrice Pawel
19230 Hagenow, StadtEntfernung zu Medewege: ca. 26 km
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Ulrike Schirm
19217 Rehna, StadtEntfernung zu Medewege: ca. 29 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Christopher Sohn
23970 Wismar, HansestadtEntfernung zu Medewege: ca. 29 km
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M. Sc. Kerstin Siwek
23970 Wismar, HansestadtEntfernung zu Medewege: ca. 29 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Sven Schubert
23936 Grevesmühlen, StadtEntfernung zu Medewege: ca. 30 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Maahs
23968 GramkowEntfernung zu Medewege: ca. 33 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Oliver Urban
19288 Ludwigslust, StadtEntfernung zu Medewege: ca. 34 km
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Vermessung
19288 Ludwigslust, StadtEntfernung zu Medewege: ca. 34 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Eric Hiltscher
19370 Parchim, StadtEntfernung zu Medewege: ca. 37 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Kai Grünhagen
23923 Schönberg, StadtEntfernung zu Medewege: ca. 40 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Hans-Gerd Jansen
19294 Neu KalißEntfernung zu Medewege: ca. 52 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunnar Weinke
18273 Güstrow, BarlachstadtEntfernung zu Medewege: ca. 54 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M. Eng. Felix Möbius
18069 LambrechtshagenEntfernung zu Medewege: ca. 66 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Kai Warnke
18107 Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtEntfernung zu Medewege: ca. 70 km
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Mirjam Sperlich
18057 Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtEntfernung zu Medewege: ca. 70 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Manthey
18146 Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtEntfernung zu Medewege: ca. 70 km
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Änne Lorenz
18147 Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtEntfernung zu Medewege: ca. 70 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle
18107 Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtEntfernung zu Medewege: ca. 70 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Peter Hansch
18107 Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtEntfernung zu Medewege: ca. 70 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik
18059 Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtEntfernung zu Medewege: ca. 70 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Daniel Golnik
18059 Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtEntfernung zu Medewege: ca. 70 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Reiche
18190 SanitzEntfernung zu Medewege: ca. 81 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andre Jeske
17192 KlinkEntfernung zu Medewege: ca. 82 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Norbert Boerner
17207 Röbel/Müritz, StadtEntfernung zu Medewege: ca. 84 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunther Herrmann
17192 Waren (Müritz), StadtEntfernung zu Medewege: ca. 85 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius
17139 Malchin, StadtEntfernung zu Medewege: ca. 90 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Ulrich Zeh
18311 Ribnitz-Damgarten, BernsteinstadtEntfernung zu Medewege: ca. 96 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Herbert Weinert
17109 Demmin, HansestadtEntfernung zu Medewege: ca. 111 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dr.-Ing. Richard Boerner
17235 Neustrelitz, ResidenzstadtEntfernung zu Medewege: ca. 113 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Lothar Walther
17235 Neustrelitz, ResidenzstadtEntfernung zu Medewege: ca. 113 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Hans-Georg Täger
17235 Neustrelitz, ResidenzstadtEntfernung zu Medewege: ca. 113 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Torsten Sy
17039 ZirzowEntfernung zu Medewege: ca. 118 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Seehase
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-StadtEntfernung zu Medewege: ca. 122 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Rainer Lessner
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-StadtEntfernung zu Medewege: ca. 122 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) André Borutta
17034 Neubrandenburg, Vier-Tore-StadtEntfernung zu Medewege: ca. 122 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Schönemann
18435 Stralsund, HansestadtEntfernung zu Medewege: ca. 134 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Mario Sankowsky
17489 Greifswald, Universitäts- und HansestadtEntfernung zu Medewege: ca. 139 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Gerd Meißner
17489 Greifswald, Universitäts- und HansestadtEntfernung zu Medewege: ca. 139 km
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Annett Frank
17489 Greifswald, Universitäts- und HansestadtEntfernung zu Medewege: ca. 139 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andreas Klug
18573 RambinEntfernung zu Medewege: ca. 143 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Wilfrid Panke
18565 VitteEntfernung zu Medewege: ca. 152 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ulbrich
17389 Anklam, HansestadtEntfernung zu Medewege: ca. 152 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Arno Mill
18528 Mölln-MedowEntfernung zu Medewege: ca. 154 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jan-Christoph Unger
18528 Bergen auf Rügen, StadtEntfernung zu Medewege: ca. 159 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Krawutschke
18528 Bergen auf Rügen, StadtEntfernung zu Medewege: ca. 159 km
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Kathi Schwarzkopp
17309 JatznickEntfernung zu Medewege: ca. 167 km
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise
17309 Pasewalk, StadtEntfernung zu Medewege: ca. 171 km
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders
17454 Zinnowitz, OstseebadEntfernung zu Medewege: ca. 172 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/) die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz, die Datenschutzerklärung sowie ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können. Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten. Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde zu übermitteln, sofern Ihre zuständige Stelle ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist. Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung. Für die im Zuge einer Antragstellung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken – erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/). Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (https://www.datenschutz-mv.de/kontakt).
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Frau
Helen
Schiejok
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Danteschutzerklärung
Kontakt
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Grenzfeststellung und Abmarkung
- Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin ist:
- formlose, nicht formgebundene Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers oder
- bei einer bevollmächtigen Person: formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
- Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich kostenschuldende Person ist:
- formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag auf Grenzfeststellung und Abmarkung stellen, wenn Sie:
- Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin
- erbbau- oder nutzungsberechtigte Person
- eine Zustimmung vom obigen Personenkreis haben oder
- vom obigen Personenkreis bevollmächtigt
sind.
Kosten
- Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der festzustellenden beziehungsweise wiederherzustellenden Grenzpunkte und dem Bodenwert.
- Die Mindestgebühr für die Feststellung eines Grenzpunktes beträgt 2.077,50 Euro.
- Die Mindestgebühr für die Wiederherstellung eines Grenzpunktes beträgt 2.018 Euro.
- Für die Fortführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) fallen zusätzliche Gebühren an.
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Grenzfeststellung und Abmarkung bei einer zuständigen Stelle ein (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde). Bei fehlenden Angaben oder Unklarheiten werden Sie kontaktiert. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Angaben ein.
Die zuständige Stelle wird eine Liegenschaftsvermessung durchführen, um die beantragten Grenzpunkte anhand der Nachweise des Liegenschaftskatasters zu ermitteln und diese in der Örtlichkeit zu kennzeichnen. Die hierfür notwendigen örtlichen Vermessungsarbeiten werden Ihnen und weiteren Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten, deren Grundstücke oder bauliche Anlagen betreten werden müssen, angekündigt. Anschließend werden Sie und die betroffenen Rechtsinhaber zu einem Grenztermin eingeladen, an dem eine Anhörung stattfindet sowie die Grenzfeststellung und Abmarkung bekannt gegeben wird.
Wenn die Grenzfeststellung und Abmarkung bestandskräftig geworden sind, das heißt, die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, erstellt die zuständige Stelle die Vermessungsschrift. Auf Grundlage dieser Vermessungsvorschrift aktualisiert die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS).
Sie erhalten einen Gebührenbescheid von der zuständigen Stelle. Darüber hinaus erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid von der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde für die erfolgte Übernahme ins ALKIS.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Nicht immer ist der tatsächliche Grenzverlauf in der Örtlichkeit bekannt und das Wissen um den genauen Verlauf kann beispielsweise durch Eigentumswechsel in Vergessenheit geraten.
Durch eine Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung der Grenzpunkte und deren Abmarkung wird die Grenze in der Örtlichkeit wieder sichtbar gemacht und Rechtssicherheit geschaffen. Konflikte können dadurch vermieden werden.
Der Unterschied zwischen der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung liegt darin, dass Grenzpunkte, die in der Vergangenheit bereits einmal festgestellt wurden, wiederhergestellt werden. Hierfür fällt eine reduzierte Gebühr an.
Für die Grenzfeststellung und die Grenzwiederherstellung wird die Lage der Grenzpunkte anhand der Nachweise im Liegenschaftskataster durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beziehungsweise die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde ermittelt. Soweit nicht bereits vorhanden, werden die Grenzpunkte dann in der Örtlichkeit gekennzeichnet. Gegebenenfalls beschädigte oder falsch sitzende Grenzzeichen werden gerichtet und verlorengegangene Grenzzeichen ersetzt.
Die Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung werden anschließend im Liegenschaftskataster dokumentiert.
Die Abmarkung kann auch allein beantragt werden. Dies ist erforderlich, wenn die örtliche Kennzeichnung im Rahmen einer früheren Liegenschaftsvermessung zurückgestellt wurde.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- §§ 5, 28, 31 Geoinformations- und Vermessungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V)
- §§ 8, 12 Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Mecklenburg-Vorpommern (BO-ÖbVI M-V)
- Tarifstellen 11 und 12 der Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Verm-KostVO M-V)
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen in Mecklenburg-Vorpommern (LiVermVV M-V)