Bebauungsplan - Änderung

Ausgewähltes Gebiet: Parchim, Stadt

Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans. Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des...

Ihre zuständige Stelle

Stadt Parchim - Stadtplanung

Blutstraße 5
19370 Parchim, Stadt

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Postanschrift

Postfach1549
19365 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 71-511
Fax: 03871 71-566

Mitarbeiter

Frau Susanne Richter
Telefon: 03871 71-521
Fax: 03871 71-566
Position: Sachbearbeiterin
Frau Johanna Barta-Schott
Telefon: 03871 71-522
Fax: 03871 71-566
Position: Sachbearbeiterin
Herr Johann Bastrop
Telefon: 03871 71-525
Fax: 03871 71-566
Position: Sachbearbeiter
Herr Norbert Thiele
Telefon: 03871 71-522
Fax: 03871 71-566
Position: Sachbearbeiter
Frau Heike Scharf
Telefon: 03871 71-520
Fax: 03871 71-566
Position: Sachgebietsleiterin
Frau Audrey Karaski
Telefon: 03871 71-524
Fax: 03871 71-566
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch         nach Vereinbarung

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Freitag            nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Bebauungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht) und Festlegungen zu den Änderungen der Festsetzungen

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Punkt Verfahrensablauf).

Die Kosten der Änderung des Bebauungsplans sind von der Gemeinde (oder bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan von einem Investor) zu tragen. Für den Bürger entstehen keine Kosten.

Ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren verläuft grundsätzlich wie ein Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren.
Die Änderungen müssen ein Änderungsverfahren durchlaufen, damit sie mit den Darstellungen in einem vorhandenen Flächennutzungsplan übereinstimmen. In der Regel ist mit der Änderung des Bebauungsplans in einem Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Wenn die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt werden, sieht das Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit des "vereinfachten Verfahrens" vor. Dabei können einige Verfahrensschritte entfallen oder verkürzt werden (sh. § 13 BauGB).

  1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung (oder Ergänzung) des Bebauungsplans
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  7. Überarbeitung des Plankonzepts
  8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Satzungsbeschluss
12. Bekanntmachung

Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans.

Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des Geltungsbereiches, die Art der geplanten Bebauung, die überbaubare Grundstücksfläche oder die Verkehrsflächen geändert werden, müssen diese Änderungen ein Änderungsverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchlaufen. Sie müssen mit den Darstellungen in einem vorhandenen Flächennutzungsplan übereinstimmen. In der Regel ist mit der Änderung des Bebauungsplans in einem Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.