Bebauungsplan - Änderung

Ausgewähltes Gebiet: Bad Doberan-Land

Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans. Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des...

Ihre zuständige Stelle

Amt Bad Doberan-Land - Bauamt

Kammerhof 3
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038203 701-0
Fax: 038203 701-40

Mitarbeiter

Frau C. Bagniewski
Telefon: 038203 701-68
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Sachbearbeiter/in Tiefbau / Straßenverwaltung; Stellv. Leiterin
Herr E. Jänke
Telefon: 038203 701-65
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Vergabestelle
Frau A. Dibbert
Telefon: 038203 701-60
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Sachbearbeiterin Hochbau
Frau C. Haase
Telefon: 038203 701-69
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau C. Bartel
Telefon: 038203 701-62
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Sachbearbeiterin Bauleitplanung
Frau A. Michen
Telefon: 038203 701-13
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
N. N.
Telefon: 038203 701-61
Fax: 038203 701-40
Position: Leiter/-in Bauamt
Frau L. Heekmann
Telefon: 038203 701-59
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Sachbearbeiterin Hochbau
Frau D. Stamm
Telefon: 038203 701-17
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau N. Augustin
Telefon: 038203 701-64
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
R. Schulz
Telefon: 038203 701-63
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr
Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busbahnhof Bad Doberan

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Bebauungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht) und Festlegungen zu den Änderungen der Festsetzungen

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Punkt Verfahrensablauf).

Die Kosten der Änderung des Bebauungsplans sind von der Gemeinde (oder bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan von einem Investor) zu tragen. Für den Bürger entstehen keine Kosten.

Ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren verläuft grundsätzlich wie ein Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren.
Die Änderungen müssen ein Änderungsverfahren durchlaufen, damit sie mit den Darstellungen in einem vorhandenen Flächennutzungsplan übereinstimmen. In der Regel ist mit der Änderung des Bebauungsplans in einem Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Wenn die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt werden, sieht das Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit des "vereinfachten Verfahrens" vor. Dabei können einige Verfahrensschritte entfallen oder verkürzt werden (sh. § 13 BauGB).

  1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung (oder Ergänzung) des Bebauungsplans
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  7. Überarbeitung des Plankonzepts
  8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Satzungsbeschluss
12. Bekanntmachung

Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans.

Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des Geltungsbereiches, die Art der geplanten Bebauung, die überbaubare Grundstücksfläche oder die Verkehrsflächen geändert werden, müssen diese Änderungen ein Änderungsverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchlaufen. Sie müssen mit den Darstellungen in einem vorhandenen Flächennutzungsplan übereinstimmen. In der Regel ist mit der Änderung des Bebauungsplans in einem Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.