Sachverständige nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Ausgewähltes Gebiet: Adamshoffnung

Prüfingenieure nehmen hoheitlich bauaufsichtliche Prüfaufgaben im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr. Prüfsachverständige werden durch den Bauherrn privatrechtlich beauftragt.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauaufsicht

Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz), Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-2425
Fax: +49 395 57087-65965

Mitarbeiter

Peter Schiwek
Telefon: +49 39557087801 3
Gerd Rehm
Telefon: +49 39557087242 5
Fax: 0395 5708765965
Nancy Kleemann
Telefon: +49 39557087244 2
Fax: 0395 5708765965
Yvonne Brümmer
Telefon: +49 39557087243 7
Burkhard Boden
Telefon: +49 39557087242 1
Fax: 0395 5708765965
Mobiltelefon: 0151 68833954
Dirk Suhr
Telefon: +49 39557087242 7
Fax: 0395 5708765965

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 50
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

ggf. Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V) vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 612)

Notwendigkeit der Erstellung und/oder Vorlage eines bautechnischen Nachweises (Standsicherheit, Brandschutz) oder einer Bescheinigung (technische Anlagen, Erd- und Grundbau) über die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen

Die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen erhalten für ihre Leistungen eine Vergütung (Gebühr und Auslagen) nach der Bauprüfverordnung.

abhängig von der Art und dem Umfang des/der zu prüfenden Vorhabens/Anlage (Beauftragung durch Bauaufsichtsbehörde oder Bauherrn, vgl. Allgemeine Informationen)

Prüfingenieure für Standsicherheit sowie für Brandschutz nehmen im Auftrag der unteren Bauaufsichtsbehörden in ihrem Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben wahr. Sie unterliegen der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde.

Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen sowie für Erd- und Grundbau werden mit der Prüfung/Bescheinigung in ihrem Fachbereich privatrechtlich durch den Bauherrn oder durch Dritte in dessen Auftrag beauftragt. Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und nicht weisungsgebunden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Verzeichnis der im Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Planen-und-Bauen/Pr%C3%BCfingenieure-f%C3%BCr-Standsicherheit/

 

Verzeichnis der im Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Prüfingenieure für Brandschutz:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Planen-und-Bauen/Pr%C3%BCfingenieure-f%C3%BCr-Brandschutz/