Flächennutzungsplan - Aufhebung

Ausgewähltes Gebiet: Anklam-Land

Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der...

Ihre zuständige Stelle

Amt Anklam Land
Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften

Hauptstraße 74 und 75
17398 Ducherow

Zentraler Kontakt

Telefon: 039727 25057

Mitarbeiter

Herr Paul Nimptsch
Telefon: 039727 25038
Position: Sachbearbeiter allgemeine Bauverwaltung
Funktion: Sachbearbeiter
Frau Rilana Rosenthal
Telefon: 039727 25066
Position: Allgemeine Bauverwaltung
Herr Arne Weißenborn
Telefon: 039727 25044
Position: Mitarbeiter
Frau Stefanie Kummert
Telefon: 039727 25050
Fax: 039727 25069
Position: Sachbearbeiterin
Frau Elke Hasenjäger
Telefon: 039727 25058
Fax: 039727 25069
Position: Fachbereichleiterin
Herr Stefan Rüdiger
Telefon: 039727 25059
Position: Sachbearbeiter Bauleitplanung
Frau Katrin Rosner
Telefon: 039727 25051
Position: Allgemeine Bauverwaltung
Frau Adelheit Campe
Telefon: 039727 25051
Position: Sachbearbeiter/-in Wohnungsverwaltung
Frau Janet Dinse
Telefon: 039727 25066
Position: Sachbearbeiterin
Frau Birgit Peise-Neels
Telefon: 039727 25060
Position: Sachbearbeiter/-in Liegenschaften
Frau Karola Moor
Telefon: 039727 25048
Frau Marion Pinske
Telefon: 039727 25063
Funktion: Sachbearbeiterin Bauverwaltung
Herr Moritz Albrecht
Telefon: 039727 25057
Position: Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung
Frau Jennifer Städing
Telefon: 039727 25052
Fax: 039727 25069
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-15:00 Uhr
Freitag geschlossen

Parkplätze

Anzahl: 12
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

aufzuhebender Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

Die Kosten für die Aufhebung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.

  1. Beschluss über die Aufhebung des Flächennutzungsplans
  2. Unterrichtung der Behörden
  3. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. frühzeitige Behördenbeteiligung
  5. Auslegungsbeschluss
  6. öffentliche Auslegung (förmliche öffentliche Beteiligung)
  7. Prüfung der Stellungnahmen, Abwägung
  8. Beschluss
  9. Genehmigung
10. Bekanntmachung der Genehmigung der Aufhebung des Flächennutzungsplans

Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der verschiedenen Arten der Bodennutzungen beträchtliche Auswirkungen zu erwarten und neu zu bewerten sind, ist durch die Gemeinde der vorhandene Flächennutzungsplan aufzuheben. Die komplette Aufhebung des Flächennutzungsplans wird jedoch äußerst selten praktiziert, weil dadurch die Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen nicht mehr vorhanden ist. In der Regel werden Flächennutzungspläne geändert oder ergänzt, wenn es um einige oder mehrere Änderungen in überschaubarem Umfang geht.
Für die Aufhebung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches, die auch für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung anzuwenden sind.

§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)