Flächennutzungsplan - Aufhebung

Ausgewähltes Gebiet: Bad Doberan-Land

Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der...

Ihre zuständige Stelle

Amt Bad Doberan-Land - Bauamt

Kammerhof 3
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038203 701-0
Fax: 038203 701-40

Mitarbeiter

Frau C. Bagniewski
Telefon: 038203 701-68
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Sachbearbeiter/in Tiefbau / Straßenverwaltung; Stellv. Leiterin
Herr E. Jänke
Telefon: 038203 701-65
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Vergabestelle
Frau A. Dibbert
Telefon: 038203 701-60
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Sachbearbeiterin Hochbau
Frau C. Haase
Telefon: 038203 701-69
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau C. Bartel
Telefon: 038203 701-62
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Sachbearbeiterin Bauleitplanung
Frau A. Michen
Telefon: 038203 701-13
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
N. N.
Telefon: 038203 701-61
Fax: 038203 701-40
Position: Leiter/-in Bauamt
Frau L. Heekmann
Telefon: 038203 701-59
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Funktion: Sachbearbeiterin Hochbau
Frau D. Stamm
Telefon: 038203 701-17
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau N. Augustin
Telefon: 038203 701-64
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
R. Schulz
Telefon: 038203 701-63
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr
Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busbahnhof Bad Doberan

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

aufzuhebender Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

Die Kosten für die Aufhebung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.

  1. Beschluss über die Aufhebung des Flächennutzungsplans
  2. Unterrichtung der Behörden
  3. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. frühzeitige Behördenbeteiligung
  5. Auslegungsbeschluss
  6. öffentliche Auslegung (förmliche öffentliche Beteiligung)
  7. Prüfung der Stellungnahmen, Abwägung
  8. Beschluss
  9. Genehmigung
10. Bekanntmachung der Genehmigung der Aufhebung des Flächennutzungsplans

Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der verschiedenen Arten der Bodennutzungen beträchtliche Auswirkungen zu erwarten und neu zu bewerten sind, ist durch die Gemeinde der vorhandene Flächennutzungsplan aufzuheben. Die komplette Aufhebung des Flächennutzungsplans wird jedoch äußerst selten praktiziert, weil dadurch die Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen nicht mehr vorhanden ist. In der Regel werden Flächennutzungspläne geändert oder ergänzt, wenn es um einige oder mehrere Änderungen in überschaubarem Umfang geht.
Für die Aufhebung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches, die auch für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung anzuwenden sind.

§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)