Flächennutzungsplan - Aufstellung

Ausgewähltes Gebiet: Süderholz

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerblich...

Ihre zuständige Stelle

Gemeinde Süderholz
Wohnungsverwaltung

Rakower Straße 1
18516 Süderholz

Zentraler Kontakt

Telefon: 038331 61-0
Fax: 038331 61-125

Mitarbeiter

Frau Mareen Riewe
Telefon: 038331 61-127
Fax: 038331 61-125
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sigrid Hausdörfer
Telefon: 038331 61-126
Fax: 038331 61-125
Position: Werksleiterin

Öffnungszeiten

Montag 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag geschlossen

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

Die Kosten für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.

  1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  7. Überarbeitung des Plankonzepts
  8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
 

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. Der Flächennutzungsplan stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden eine Planung dar, an die sie sich mit ihren Planungen anzupassen haben.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten.

§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)