Personalausweis Ausstellung erstmalig

Ausgewähltes Gebiet: Altenhagen

Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

Ihre zuständige Stelle

Amt Miltzow - Bau- und Ordnungsamt

Bahnhofsallee 8a
18519 Sundhagen

Zentraler Kontakt

Telefon: 038328 603-0
Fax: 038328 603-240

Mitarbeiter

Frau Doris Peschuk
Telefon: 038328 603226
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt; Sachbearbeiterin Wohngeld
Funktion: Sachbearbeiterin Meldewesen; Sachbearbeiterin Wohngeld; SB Wohngeld
Frau Annette Fiedler
Telefon: 038328 603-222
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt; Sachbearbeiterin Wohngeld
Funktion: Sachbearbeiterin Meldewesen; Sachbearbeiterin Wohngeld; SB Wohngeld

Öffnungszeiten

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 15
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

DB Bahnhof Miltzow
Regionalbahn: Miltzow

Bus Miltzow
Bus: L301

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.