Personalausweis Ausstellung erstmalig

Ausgewähltes Gebiet: Annenhof

Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

Ihre zuständige Stelle

Amt Am Stettiner Haff

Stettiner Str. 1
17367 Eggesin, Stadt

Weitere Anschriften

Adresse

Goethestr. 12
17373 Ueckermünde

Zentraler Kontakt

Telefon: 039779 264-0
Telefon: 039771 203-28
Fax: 039779 26442
Hauptsitz
Fax: 039771 203-16
Außenstelle Ueckermünde

Mitarbeiter

Herr Gerhard Seike
Telefon: 039779 264-41
Fax: 039779 264-42
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr (Außenstelle)
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.