Personalausweis Ausstellung erstmalig

Ausgewähltes Gebiet: Hagenow, Stadt

Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Hagenow
Einwohnermeldeamt / Fischereiangelegenheiten

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03883 623-0
Fax: 03883 721-087

Mitarbeiter

Herr Rene Dähn
Telefon: 03883 623-103
Fax: 03883 623-211
WWW: Hagenow
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt; Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten
Frau Priscilla Bielecke
Telefon: 03883 623-100
Fax: 03883 623-211
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Montag
08.00 - 13.00 Uhr

Dienstag
08.00 - 13.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 - 13.00 Uhr

Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Frau Susanne Warncke
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.hagenow.de
WWW: Digitaler Briefkasten
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.