Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Mit dem Hilfetelefon werden kostenlos Erstberatung und Informationen zu Hilfemöglichkeiten bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen angeboten. Das Hilfetelefon wendet sich...

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Sie sind weiblich und von Gewalt betroffen oder bedroht oder
  • Sie sind mit Gewalttaten oder Gewaltandrohungen gegenüber Frauen in Ihrem Umfeld konfrontiert oder
  • Sie haben beruflich oder ehrenamtlich mit der Thematik Gewalt gegen Frauen zu tun.

kostenfrei

Mit dem Hilfetelefon werden kostenlos Erstberatung und Informationen zu Hilfemöglichkeiten bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen angeboten.

Das Hilfetelefon wendet sich insbesondere an:

  • Frauen, die von Gewalt betroffen sind
  • Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen sind und
  • Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.

Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei und mehrsprachig. Die telefonische Beratung, Information und bei Bedarf Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort erfolgt durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Die Hilfeleistung erfolgt anonym und vertraulich und wird auch per Chat sowie E-Mail angeboten.

Hörgeschädigte oder Schwerhörige können kostenfrei einen Dolmetsch-Service in Anspruch nehmen, der das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons in Deutsche Gebärden- oder Schriftsprache übersetzt.