Elektronischer Identitätsnachweis - Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

Ausgewähltes Gebiet: Torgelow-Ferdinandshof

Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigegeben werden: 1. Familienname 2. Vornamen 3....

Ihre zuständige Stelle

Amt Torgelow-Ferdinandshof - Bürgeramt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Bahnhofstraße 2
17358 Torgelow, Stadt

Postanschrift

Postfach1151
17351 Torgelow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3976 252-0
Fax: +49 3976 202202

Mitarbeiter

Frau Doreen Kobrow
Telefon: +49 3976 252-132
Fax: +49 3976 202202
Funktion: <p>Sachbaerbeiterin Meldewesen</p>
Frau Monique Masewski
Telefon: +49 3976 252-134
Fax: +49 3976 252-234
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Meldewesen</p>
Frau Iris Faltinath
Telefon: +49 3976 252-133
Fax: +49 3976 252233
Funktion: Standesbeamtin

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
Aufzug vorhanden: Keine Angabe

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

gebührenfrei

Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigegeben werden:

1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. Tag der Geburt
5. Ort der Geburt
6. Anschrift
7. Dokumentenart
8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
9. Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland
10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
12. Ordensname, Künstlername.

Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheidet der / die Bürger/in. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.