Elektronischer Identitätsnachweis - Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigegeben werden: 1. Familienname 2. Vornamen 3....
Ihre zuständige Stelle
Ueckermünde Stadt
Einwohnermeldeamt
Am Rathaus 3
17373
Ueckermünde, Stadt Seebad
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Bahn
Regionalbahn:
RE3, RE4, RE5
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Ueckermünde Stadt
17373 Ueckermünde, Stadt SeebadEntfernung zu Ueckermünde, Stadt Seebad: ca. 0 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten
gebührenfrei
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigegeben werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. Tag der Geburt
5. Ort der Geburt
6. Anschrift
7. Dokumentenart
8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
9. Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland
10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
12. Ordensname, Künstlername.
Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheidet der / die Bürger/in. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.