Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig

Ausgewähltes Gebiet: Parchim, Stadt

Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünsch...

Ihre zuständige Stelle

Stadt Parchim - Bürgerbüro

Blutstr. 5
19370 Parchim

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach1549
19365 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 71-332
Telefon: 03871 71-334
Telefon: 03871 71-335
Fax: 03871 71-333

Mitarbeiter

Herr Max Leo Fröhlich
Telefon: 03871 71-335
Fax: 03871 71-333
Position: Sachbearbeiter
Frau Anita Graf
Telefon: 03871 71-350
Fax: 03871 71-313
Position: Leiter/-in Standesamt;Sachgebietsleiterin
Frau Stefanie Zerbst
Telefon: 03871 71-332
Fax: 03871 71-333
Position: Sachbearbeiterin
Herr Christian Schlaeth
Telefon: 03871 71-334
Fax: 03871 71-333
Position: Sachbearbeiter
Frau Julia Krüger
Telefon: 03871 71-331
Fax: 03871 71-333
Position: Sachbearbeiterin
Frau Katrin Kleinwächter
Telefon: 03871 71-312
Fax: 03871 71-333
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ute Denzer
Telefon: 03871 71-330
Fax: 03871 71-333
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch         nach Vereinbarung

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Freitag            nach Vereinbarung

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Behördliche Datenschutzerklärung der Stadt Parchim
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
  • beim Abholen des Ausweises: gebührenfrei
  • für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben: gebührenfrei

Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.