Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich

Ausgewähltes Gebiet: Altenwillershagen

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen...

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ribnitz-Damgarten
10.140 Sachgebiet Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten

Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03821 8934-001

Mitarbeiter

Frau Heike Krüger
Telefon: 03821 8934-312
Position: Sachbearbeitung
Frau Anne Berg
Telefon: 03821 8934-310
Position: Sachgebietsleiterin
Frau Marion Lembke
Telefon: 03821 8934-311
Position: Sachbearbeitung

Öffnungszeiten

Montag 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Am Markt
Anzahl: 20
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

6,00 Euro

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.