Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
Ausgewähltes Gebiet: Alt Farpen
Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen...
Ihre zuständige Stelle
Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 10 a
23974
Neuburg
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:30 Uhr
TERMIN ERFORDERLICH!
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 bis 12: Uhr
13:00 bis 15:30 Uhr
TERMIN ERFORDERLICH!
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
TERMIN ERFORDERLICH!
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Amt Neuburg
23974 NeuburgEntfernung zu Alt Farpen: ca. 6 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten
6,00 Euro
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.