Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich

Ausgewähltes Gebiet: Alt Schwerin

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen...

Ihre zuständige Stelle

Amt Malchow

Alter Markt 1
17213 Malchow, Inselstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 039932 88101
Fax: 039932 88199

Mitarbeiter

Herr Wolfgang Holbe
Telefon: 039932 88101
Fax: 039932 88199
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: kein Sprechtag
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

6,00 Euro

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.