Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich

Ausgewähltes Gebiet: Ave

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen...

Ihre zuständige Stelle

Amt Penzliner Land

Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03962 2551-0
Fax: 03962 2551-52

Öffnungszeiten

Montag 9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Parkplätze

Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Fernverkehr
Bus: Buslinie 12

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

6,00 Euro

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.