Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich

Ausgewähltes Gebiet: Parchimer Umland

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen...

Ihre zuständige Stelle

Amt Parchimer Umland
Einwohnermeldeamt/Kultur

Walter-Hase-Straße 42
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3871 421317
Fax: +49 3871 421318

Mitarbeiter

Frau Kauffeldt
Telefon: 03871 4213-17
Fax: 03871 4213-18

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:

außerhalb der Öffnungzeit nach vorheriger Vereinbarung

jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt zusätzlich von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

6,00 Euro

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.