Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünsch...
Ihre zuständige Stelle
Ostseebad, Gemeinde Insel Poel
SG Bürgerdienste (Meldewesen/Gewerbe)
Gemeinde-Zentrum 13
23999
Insel Poel, Ostseebad
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung möglich!
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten
beim Abholen des Ausweises: gebührenfrei
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises aus.
Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.