Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig

Ausgewähltes Gebiet: Crivitz

Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünsch...

Ihre zuständige Stelle

Amt Crivitz
30.02 Bürgerservice

Amtsstraße 5
19089 Crivitz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03863 5454-345
Fax: 03863 5454-103

Mitarbeiter

Frau Claudia Grüttner
Telefon: 03863 5454-326
Fax: 03863 5454-103
Frau Juliane Krebs
Telefon: 03863 5454-327
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiterin
Herr Maik Wolpert (Ordnungsamt)
Telefon: 03863 5454-310
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachgebietsleiter
Frau Paula-Marie Schieritz
Telefon: 03863 5454-324
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Regina Schultz
Telefon: 03863 5454-328
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiterin
Frau Anke Weiß
Telefon: 03863 5454-335
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiterin
Herr Dominik Kull
Telefon: 03863 5454-325
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.

Parkplätze

Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

beim Abholen des Ausweises: gebührenfrei

Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises aus.

Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.