Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises kann ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde erfolgen.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Neukloster und Amt Neukloster-Warin
Hauptstraße 27
23992
Neukloster, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten
6,00 Euro
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises kann ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde erfolgen.