Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Ausgewähltes Gebiet: Auerose
Die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises kann ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde erfolgen.
Ihre zuständige Stelle
Leider konnte für die gesuchte Leistung keine zuständige Stelle ermittelt werden.
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten
6,00 Euro
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises kann ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde erfolgen.