Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
Fingerabdrücke werden nur auf Antrag im Personalausweis gespeichert. Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und...
Ihre zuständige Stelle
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land
Bürgerservice & Meldewesen
Rathausplatz 1
23936
Grevesmühlen, Stadt
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Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr
Mi. 09:00-12:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr
Fr. geschlossen
Hinweis:
Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvergabe.
Parkplätze
Anzahl: 80
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Anzahl: 5
Kostenpflichtig
Verkehrsanbindung
PKW und öffentlicher Personennahverkehr
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Fingerabdrücke werden nur auf Antrag im Personalausweis gespeichert. Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.
Die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgt durch die Personalausweisbehörde.