Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken

Ausgewähltes Gebiet: Anklam

Fingerabdrücke werden nur auf Antrag im Personalausweis gespeichert. Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und...

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Anklam
SG 3.2 - Bürgerdienste

Burgstraße 15
17389 Anklam, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03971 835256
Fax: 03971 835250

Mitarbeiter

Frau Manuela Zehm
Telefon: 03971 835226
Fax: 03971 835250
Mobiltelefon: 0151 57139377
Zuständigkeitsbereich:
Frau Christina Scheffler
Telefon: 03971 202712
Fax: 03971 202725
Mobiltelefon: 0171 8634243
Zuständigkeitsbereich:

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Fingerabdrücke werden nur auf Antrag im Personalausweis gespeichert. Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.

Die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgt durch die Personalausweisbehörde.