Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken

Ausgewähltes Gebiet: Alt Ungnade

Fingerabdrücke werden nur auf Antrag im Personalausweis gespeichert. Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und...

Ihre zuständige Stelle

Amt Landhagen

Theodor-Körner-Straße 36
17498 Neuenkirchen

Zentraler Kontakt

Telefon: 03834 8951-0
Fax: 03834 8951-99

Mitarbeiter

Herr Burgas
Telefon: 03834 8951-10
Position: Leitender Verwaltungsbeamter
Herr Lossau
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Fingerabdrücke werden nur auf Antrag im Personalausweis gespeichert. Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.

Die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgt durch die Personalausweisbehörde.