Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Signaturzertifikaten

Ausgewähltes Gebiet: Löcknitz-Penkun

Der Personalausweis wurde als sichere Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 2 Nr. 10 des Signaturgesetzes ausgestaltet. Mit der elektronischen Signatur kann ein digital...

Ihre zuständige Stelle

Amt Löcknitz-Penkun
Einwohnermeldeamt

Chausseestr. 30
17321 Löcknitz

Zentraler Kontakt

Telefon: 039754 50-0
Fax: 039754 50200

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag geschlossen
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

Der Personalausweis wurde als sichere Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 2 Nr. 10 des Signaturgesetzes ausgestaltet.

Mit der elektronischen Signatur kann ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden) rechtsverbindlich unterzeichnet werden, das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre.

Der neue Personalausweis ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Diese Funktion kann genutzt werden, indem ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erworben und auf dem Personalausweis gespeichert wird.